Stau kostet Unfallversicherungsschutz
Eine Stauumfahrung auf dem Arbeitsweg kann den Versicherungsschutz kosten! Zwar sind Unfälle durch die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sie auf dem unmittelbaren Weg zum oder vom Arbeitsort passieren. Doch das gilt nicht mehr, wenn ein achtmal längerer Weg von der Arbeit nach Hause gewählt wird. Das entschied das Sozialgericht (SozG) Osnabrück.
Berufsgenossenschaft zahlt nicht
Nach seiner Arbeit erlitt ein Metallbauer-Azubi einen Unfall mit seinem Motorrad. Ein abbiegendes Auto hatte ihm die Vorfahrt genommen. Zu diesem Zeitpunkt war er schon 1,4 Kilometer vom direkten und üblichen Weg nach Hause abgewichen. Der Azubi hatte geltend gemacht, dass er einen Stau umfahren wollte. Trotzdem lehnte die Berufsgenossenschaft eine Einstufung als Arbeitsunfall ab. Das SozG folgte dieser Argumentation.
Fazit:
Hinweis:
Bei den Arbeitswegen sind die Berufsgenossenschaften und Gerichte sehr streng. Machen Sie Ihre Mitarbeiter in einem Rundschreiben mit Verweis auf dieses Urteil darauf aufmerksam. Selbst anhalten, um Einkäufe zu machen, bedeutet das Ende des Versicherungsschutzes. Immer den direkten Weg wählen, es gibt keine Ausnahmen.
Urteil vom 1.8.2019, Az.: S 19 U 251/17