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Widerrufsbelehrung fehlerhaft

Stehen jetzt viele Pkw-Leasingverträge auf der Kippe?

Nach dem Urteil des OLG München gehören etliche Verträge auf den Prüfstand. Copyright: Pixabay
Der ‚Widerrufsjoker‘ ist eine beliebte Waffe, mit dem Anwälte vorrangig hochpreisige Kredit-, Leasing- oder Immobilienverträge attackieren. Dass selbst große Unternehmen vor den Tücken fehlerhafter Paragrafen in Widerrufsbelehrungen nicht gefeit sind, erfuhr jetzt die Autovermietung Sixt vor dem Oberlandesgericht (OLG) München.

Das OLG München hat entschieden, dass Leasingverträge vom Marktführer Sixt widerrufen werden können, ohne dass der Kunde auch nur einen Cent für die gefahrenen Kilometer bezahlen muss. Ein weitreichendes Urteil für alle, die mit geleasten Fahrzeugen in Deutschland unterwegs sind. 

Für das Unternehmen ist das bereits die zweite Niederlage vor Gericht. Erst im Februar hatte das Landgericht (LG) Nürnberg eine vergleichbare Entscheidung getroffen.

Bereits 40.000 km gefahren

In dem Verfahren hatte der Sixt-Kunde seinen BMW M140i geliehen und den Vertrag vier Monate später widerrufen. Zu dem Zeitpunkt war er aber bereits etwa 40.000 km mit dem Fahrzeug gefahren. Sixt weigerte sich, den Widerruf anzuerkennen. 

Vertrag in drei Punkten mangelhaft

Die Richter in München bemängelten drei Punkte:

  1. die Information über den Verzugszinssatz und
  2. die Modalitäten der Kündigung (genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen)
  3. die Widerrufsbelehrung sei irreführend

Andere Leasinggesellschaften betroffen?

Ergebnis: Der Vertrag muss rückabgewickelt werden. Sixt muss demnach dem Kunden sämtliche Leasing-Raten, zuzüglich Zinsen – insgesamt mehr als 16.000 Euro – zahlen. Nun steht die Frage im Raum, welche weiteren Leasinggesellschaften von dem Urteil betroffen sind.

Fazit: Der Sixt-Kunde hat seinen Leasingvertrag wirksam widerrufen, weil die Belehrung im Vertrag an drei Punkten Mängel aufwies.

Urteil: OLG München vom 18.6.2020 Az.: 32 U 7119/19 und LG Nürnberg vom 28.2.2020, Az.: 6 O 5718/19 Hinweis: Das Gericht ließ eine Revision zu. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Berlin führen vergleichbare Prozesse auch gegen andere Leasinggesellschaften.

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