Stolperfallen im E-Commerce
Wer als E-Commerce-Händler Bestellungen aus dem Ausland unbedarft in falschen Kategorien abwickelt, riskiert happige Bußgelder. Es reicht nämlich nicht, sich lediglich mit deutschen Regularien auszukennen.
Problem: Die gesetzliche Einordnung ist nicht immer auf den ersten Blick einleuchtend. Beispiele: Jacken sind nicht generell Textilien – sie können Elektrogeräte sein (bei beheizbarem Innenleben!). Und auch Tresore mit elektronischem Zahlenschloss oder Kopfhörerverlängerungskabel sind gemäß Elektrogesetz als registrierungspflichtige Elektrogeräte zu deklarieren. Die Deutsche Recycling Service GmbH (DR; Köln) warnt: Versäumte Registrierung in Deutschland kann mit Bußgeld bis 100.000 Euro geahndet werden.
Globale Pflichten
Selbst innerhalb der EU existieren keine einheitlichen Gesetze im Umgang mit neuen und ausgedienten Verpackungen, Batterien und Elektrogeräten. Dafür gelten unterschiedlich heftige Strafen. Wer z.B. Produkte nach Kanada verkauft und seinen Verpflichtungen nicht vollumfänglich nachkommt, dem drohen je nach Provinz Geldbußen bis 600.000 Kanadische Dollar.
Laut DR verfügen 145 Länder über verbindliche Recyclingbestimmungen, die für alle E-Commerce-Händler gelten, die in diese Länder liefern. 30% der weltweit gültigen nationalen Gesetze rund um das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ändern sich jährlich. 78% der Entscheider aus deutschen E-Commerce-Unternehmen wissen nichts von ihrer Pflicht, Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte beim Vertrieb ins Ausland im jeweiligen Land zu registrieren und die ordnungsgemäße Entsorgung vor Ort sicherzustellen. Das hatte die DR in einer Umfrage erhoben (194 Beteiligte).
Erheblicher Aufwand
Die konsequente Umsetzung landesspezifischer Auflagen kann also erheblich ansteigen, je erfolgreicher ein Händler außerhalb Deutschlands ist. Es gilt u.a. Registrierungen vorzunehmen, regelmäßige Mengenmeldungen zu machen und Entsorger-Netzwerke einzubinden. Händler, die keinen Sitz im Zielland haben, müssen zusätzlich einen dort ansässigen Bevollmächtigten benennen, der allen Pflichten nachkommt.
Fazit: Lassen Sie es nicht darauf ankommen. Sie brauchen Mitarbeiter, die Ihnen belastbare Auskünfte geben können, bevor Sie Produkte in andere Länder verkaufen. Stichworte: Gesetze, Auflagen/Pflichten, Konsequenzen, Kategorien, Verkaufs-, Transport-, und Umverpackungen, Batterien, Elektro-/Elektronikgeräte, Compliance Recycling, Bevollmächtigter vor Ort, Entsorger-Netzwerk vor Ort etc. Mehr: www.deutsche-recycling.de