Streit um Vergütung von Betriebsräten
Möchte ein Arbeitgeber nach einer internen Überprüfung eine von ihm festgelegte Betriebsratsvergütung nach unten korrigieren, wird eine Begründung fällig. So die Entscheidung des siebten Senats des BAG. Nach einer Überprüfung der Vergütungen freigestellter Betriebsratsmitglieder hielt der Arbeitgeber die Vergütung in diesem Streitfall nicht für angemessen. Er stufte den Betriebsrat niedriger ein und forderte das zu viel gezahlte Entgelt zurück. In einem solchen Fall einer Vergütungskorrektur im Nachhinein muss der Arbeitgeber das begründen. Der Betrieb hat die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Fehlerhaftigkeit. Erst mit dieser Begründung kann ein Arbeitsgericht über die Richtigkeit der Argumentation befinden.
Fazit: Korrigiert ein Arbeitgeber eine Anhebung der Betriebsratsvergütungen nach unten, hat er darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung fehlerhaft war.
Urteil: BAG vom 20.3.2025, Az.: 7 AZR 46/24