Sturmschaden durch PV-Anlage: Gericht verurteilt Handwerksbetrieb
Handwerksbetriebe haften für PV-Anlagen, die nicht sturmsicher installiert sind. Das hat das Landgericht (LG) Köln entschieden. Es verurteilte ein Unternehmen zur Zahlung von 75.000 Euro Schadenersatz, weil es die Anlage nicht fachgerecht auf dem Dach befestigt hatte. Das Gericht unterschied zwischen einem Sturm, dem die PV-Anlage standhalten muss und einem Orkan, der mit Windstärke ab 13 ein außergewöhnliches Naturereignis ist.
Fazit: Handwerksbetriebe haften auch gegenüber einer Versicherung, wenn PV-Anlagen nicht sturmsicher montiert sind.
Urteil: LG Köln vom 9.5.2025, Az.: 18 O 254/23