Tätlicher Angriff rechtfertigt sofortige Entlassung
Arbeitgeber können bei tätlichen Angriffen, selbst bei einem vorausgegangenen Streit, fristlos kündigen. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass körperliche Integrität am Arbeitsplatz stets zu schützen ist.
Arbeitgeber können bei einem tätlichen Angriff fristlos kündigen. Das gilt auch, wenn der Angriff auf Vorgesetzt erfolgt und dem ein Streit