Technische Nachprüfung ist Pflicht
In vielen Unternehmen fallen regelmäßig zahlreiche Rechnungen für Mobilfunkdienstleister an. Diese sind gelegentlich fehlerhaft. Darum sollten Unternehmen jede Rechnung akribisch prüfen und gegebenenfalls reklamieren. Die Provider sind zu einer zeitnahen und konkreten Prüfung verpflichtet. Darauf hat jetzt das Landgericht Mainz in einem Urteil hingewiesen.
Im Streitfall hatte ein Unternehmen eine Abrechnung moniert. Der Mobilfunkbetreiber hatte einen Internetzugang im Ausland zur Verfügung gestellt. Dabei gab es laut Unternehmensangaben jedoch technische Probleme, der Zugang war nicht nutzbar. Darum monierte die Firma die Rechnung und verlangte eine technische Prüfung durch den Provider.
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Dieser Forderung kam der Anbieter jedoch nicht nach. Das Unternehmen kündigte daraufhin den Mobilfunkvertrag vorzeitig und mit Hinweis auf die unterlassene technische Prüfung. Dagegen klagte der Mobilfunkanbieter und forderte Schadenersatz. Diesen lehnte das LG Mainz ab. Der Provider hätte angesichts der glaubhaften und begründeten Kritikpunkte innerhalb von acht Wochen prüfen müssen, ob es technische Probleme mit dem Anschluss gab. Da er dies unterlassen hat, hat er seinen Anspruch auf Schadenersatz verwirkt.
Fazit: Anbieter müssen Beanstandungen bei der Leistung sorgfältig prüfen und das Ergebnis spätestens im Prozess vorlegen.
Urteil: LG Mainz vom 31.3.2020, Az.: 11 HK O 15/17