Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
3378
Sparkasse kann Kontoeröffnung einer Firma ablehnen

Telekommunikationsanbieter erhält keine Kontoverbindung

Dass Banken und Sparkassen neue Geschäftskunden ablehnen, kommt durchaus vor. Normalerweise sind fehlenden Unterlagen, Verdacht auf Geldwäsche, Finanzkriminalität oder häufiger die mangelnde Bonität die Ursachen. Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat jetzt einen weiteren hinzugefügt: mangelnde Seriosität und das problematische Geschäftsgebaren einer Firma.

Ein Telekommunikationsanbieter hat keinen Anspruch auf Eröffnung eines oder mehrerer Girokonten bei der Stadtsparkasse Düsseldorf. Das hat das VG nach einem Eilantrag der Firma entschieden. Das Gericht betonte, dass die Verpflichtung zur Kontoeröffnung eines Unternehmens nicht immer besteht, auch nicht bei einer Sparkasse. 

Nach den einschlägigen Sparkassengesetzen und allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Kreditinstitut die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung verweigern, wenn dafür triftige Gründe vorliegen. Die Entscheidung des VG Düsseldorf unterstreicht die Verantwortung der Kreditinstitute, geeignete Prüfmechanismen einzusetzen und im Zweifel zu Gunsten der Sicherheit und Rechtmäßigkeit ihrer Dienstleistungen zu entscheiden. 

Kein Anspruch auf ein Firmenkonto

Der gesetzliche Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrages nach § 31 Zahlungskontengesetz (ZKG) gilt lediglich für Konten von Verbrauchern, nicht hingegen für Geschäftskonten. Auch der in einigen Bundesländern (NRW, Bayern) existierende gesetzliche Kontrahierungszwang führt nicht zu einem Anspruch auf ein Girokonto für Geschäftskunden. 

Das Gericht bewertet eine hohe Zahl von Kundenbeschwerden über das Geschäftsgebaren als einen solchen Grund. Herangezogen wurden Daten der Verbraucherzentralen, die in zwei Jahren bundesweit 14.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter erhielten. 

Konto nur für Kundentäuschung?

Außerdem hatte die Firma diverse Gerichtsverfahren gegen Kunden verloren. Dieses Verhalten insgesamt wertete das Gericht als einen begründeten Verdacht, dass die Kontoführung bei der Sparkasse zum Zweck der Kundentäuschung missbraucht wird. 

Besteht das Risiko der Zweckentfremdung eines Kontos, geht der Schutz vor Finanzkriminalität dem allgemeinen Kontrahierungszwang vor.

Fazit: Eine hohe Zahl an Kundenbeschwerden über das Geschäftsgebaren einer Firma führt dazu, dass die Kontoeröffnung bei einem Kreditinstitut untersagt werden kann. Dazu hat ein Kreditinstitut das Recht.


Urteil: VG Düsseldorf vom 14.10.2025, Az.: 20 L 3439/25

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Diamantenkrise: Natürliche Steine am Scheideweg

Warum die Diamantenbranche um ihr Überleben kämpft

Der Markt für natürliche Diamanten steckt in einer tiefen Krise: Trotz eines scheinbar stabilen Markt-volumens von 112,42 Mrd. US-Dollar bricht die Nachfrage nach kleinen Steinen ein. Händler und Pro-duzenten lagern Diamanten in großem Stil, um den Preisverfall zu bremsen – doch die Maßnahmen reichen nicht aus. Selbst große Minen wie Venetia in Südafrika werden stillgelegt, während die Insol-venz der kanadischen Ekati-Mine die Verzweiflung der Branche unterstreicht.
  • Fuchs plus
  • Marktdynamik bei klassischen Autos: Ferrari führt, Youngtimer im Trend

Differenzierung im Oldtimer-Markt

Der Markt für klassische Autos zeigt eine deutliche Differenzierung. Während der Gesamtmarkt stagniert, glänzen Marken wie Ferrari mit beeindruckendem Wachstum. Besonders jüngere Klassiker aus den 1980er- bis 2000er-Jahren erleben eine Nachfragewelle.
Zum Seitenanfang