Testament reicht
Zur Eintragung einer Rechtsnachfolge reicht ein notarielles Testament aus.
Für die Eintragung einer Rechtsnachfolge in das Handelsregister reicht die Vorlage eines notariellen Testaments. Die Vorlage des Erbscheines – der ja auf sich warten lassen kann – ist nicht erforderlich. Im vorliegenden Fall begehrte der Erbe eines Gesellschafters die Eintragung (Entscheidung des OLG Bremen, Urteil vom 15.04.2014, Az. 2 W 22/14).