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Grenzüberschreitender Verkehr

Transport: EU-Lizenz sorgt für Ärger

EU und LKW. © assetseller / stock.adobe.com
Der Transportmarkt ist in Aufruhr. Kleinere Unternehmen verweisen auf drohende Insolvenzen, Arbeitslosigkeit und weitere böse Folgen für die Logistikketten, weil sie ab 21. Mai eine Fachkundeprüfung ablegen müssen. Nur "alte Hasen" können aufatmen.

Der Transportmarkt ist in Aufruhr – und das nicht nur wegen der horrenden Energiepreise, sondern vor allem wegen der neuen EU-Lizenz. Unternehmen müssen sich ab 21. Mai um eine EU-Lizenz für den grenzüberschreitenden Verkehr bemühen (FB vom 14.03.2022). Manche Firmen bangen nun um ihre Existenz. Aber für "alte Hasen" gibt es jetzt einen Ausweg.

Kleine Unternehmen sind im Risiko

Viele kleinere Transportunternehmen sehen sich überfordert. Ein Teilnehmer des Lehrgangs müsse für eine Woche aus dem Betrieb raus. Termine seien nicht immer zeitnah möglich. Zudem gebe es hohe Durchfaller-Quoten. Konsequenz: Wer nicht besteht, darf nicht mehr grenzüberschreitend tätig sein. Dann würden Insolvenzen, Arbeitslosigkeit und weitere böse Folgen für die Logistikketten drohen. 

Die Zuspitzung der ohnehin angespannten Lage durch neue Verpflichtungen fördere zudem die Konzentration, weil Große flexibler seien. Der Fahrzeugmarkt ist ohnehin leergefegt. Neue Vehikel kommen auch wegen des Chip-Mangels nur schleppend an. Umsteigen auf kleinere Fahrzeuge sei darum auch keine Option, wie es heißt. Das Ablasten (nachträgliches Verringern der zulässigen Gesamtmasse gegenüber dem ursprünglichen serienmäßigen Zustand) sei ebenfalls keine Lösung. Grund: ökologische Sünde (Totlast) bei undiskutabler Nutzlast.

"Alte Hasen" im Vorteil

Etwas Luft bringt nun die gerade beschlossene Praktiker-Regelung. Danach können in Deutschland einige Personen von der Fachkundeprüfung befreit werden. Dazu gehören: „Personen, die ein Güterkraftverkehrsunternehmen leiten, das nur Kfz oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHm von höchstens 3,5 t nutzt und die nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben“ … (also: „Anerkennung einer leitenden Vortätigkeit“).

Fazit: Es ist richtig, KEP-Dienstleister grundsätzlich auf verbindliche EU-Regeln einzuschwören. Das zeigen auch die Durchfallquoten bei den Prüfungen. Wer das Berufsbild des „Berufskraftfahrers“ aufgewertet wissen will, muss sich dem auch stellen.
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