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Fristlose Kündigung nach Klaps auf Po

Übergriff auf der Betriebsfeier nicht akzeptabel

Bald beginnt wieder die Zeit der Betriebsweihnachtsfeiern. Dabei geht es bisweilen recht locker zu. Übergriffe sind dennoch nicht akzeptabel. Das Arbeitsgericht Siegburg musste nun über die Konsequenzen für einen Klaps auf den Po bei einer Betriebsfeier entscheiden.

Wer einem Kollegen einen Klaps auf den Po gibt und ihn gegen seinen erkennbaren Willen festhält, der kann zurecht eine außerordentliche Kündigung kassieren. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden. Auch eine sehr ausgelassene Betriebsfeier ist keine Entschuldigung für ein solches Fehlverhalten. Das Gericht war davon überzeugt, dass der der fristlos gekündigte Mitarbeiter die Kollegin sexuell belästigt hatte. 


Fazit: Wird ein Mitarbeiter bei einer Betriebsfeier übergriffig, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung.

Urteil: AG Siegburg vom 24.7.2024, Az.: 3 Ca 387/24

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