Umkleidezeiten: Anspruch auf Vergütung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Umkleidezeiten sind fester Bestandteil des Entgelts und keine freiwilligen Boni. Das hat Auswirkungen auf die Bezahlung auch bei Krankheit oder Urlaub.
Eine vertraglich geregelte Zeitgutschrift für Umkleidezeiten sind fester Bestandteil des Entgelts und kein freiwillig disponierbarer Bonus. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Die Folge: Dieser Entgeltbestandteil steht dem Arbeitnehmer auch dann zu, wenn