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EU-Konformität: Vermeiden Sie kostspielige Abmahnungen

Unternehmen: Im Fokus von Abmahnern

Achten Sie auf EU-Vorgaben, um Abmahnungen zu vermeiden. Aktuelle Fälle zeigen: Risiken bestehen bei der Produktsicherheit, Nutzung von Bildmaterial und fehlenden Herstellerangaben. FUCHSBRIEFE erklären zudem, wie Unternehmer am besten mit Abmahnungen umgehen, um Risiken zu reduzieren.

Achten Sie streng darauf, die EU-Pflichten einzuhalten, andernfalls machen Sie es Abmahnern sehr leicht. Wenn Sie z. B. nicht eindeutig kennzeichnen, wer Ihre Produkte für Endverbraucher hergestellt hat, sind Sie schon im Risiko. FUCHSBRIEFE zeigen aktuelle Abmahn-Fälle und -maschen.

  • Produktsicherheit: In die Verordnung zur Produktsicherheit (GPSR, seit 13.12.2024 in Kraft) wurden z. B. Fulfillment-Dienstleister als Wirtschaftsakteur aufgenommen, ebenso Anbieter von Online-Marktplätzen im persönlichen Anwendungsbereich. Der Handlungsrahmen ist komplex. Infos erhalten Sie bei Ihrer IHK, z. B. hier:
    Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) vom Europäischen Parlament angenommen - IHK Region Stuttgart
  • 3D-Druck-Zubehör: Die Interessenvertretung Händlerbund (Leipzig) berichtet von einem durch HKMW Rechtsanwälte (Köln) abgemahnten Händler, der ein 3D-gedrucktes Zubehörteil für ein LEGO-Modell verkauft hat, ohne die auf dem Produkt oder der Verpackung gesetzlich geforderte Kontaktanschrift des Herstellers anzugeben. Eine E-Mail-Adresse reichte nicht aus. Mahngebühr: 1.216,60 Euro.
  • Bosch-Bilder: Die Robert Bosch Smart Home GmbH (Stuttgart) geht laut Händlerbund aktiv gegen Händler vor, die ohne Nutzungsrechte Bildmaterial von Bosch-Produkten auf Verkaufsplattformen wie Ebay nutzen. Rat: Auch wenn die Bilder nur als Teil eines Angebots und für legal verkaufte Originalware verwendet werden, kann das problematisch sein. In Shops also ausschließlich selbst erstellte Bilder verwenden oder auf lizenzfreies Bildmaterial zurückgreifen. Der Händlerbund gibt auf seiner Website eine gute Anleitung.

Zu den aktiven Abmahnern gehört auch immer wieder der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. mit Sitz in München. Aktuell geht es dem um die nicht korrekte Online-Darstellung des neuen Energielabels (veraltete Kennzeichnung „A++“ statt neuer Skala „A bis G“ ). Wichtig: Schon 2024 hat Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote (Nürnberg) auf diesen Verein und sein Geschäftsmodell Abmahnung hingewiesen. FUCHSBRIEFE haben zudem mehrfach auf den äußerst aktiven IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (Leverkusen) hingewiesen. Der sendet Abmahnungen en gros aus, ein einträgliches, aber eher fragwürdiges "Geschäftsmodell".

Umgang mit Abmahnungen

Rechtsanwälte setzen bei Abmahnungen meist eine kurze Frist. Das sorgt in der Regel für hohe Unsicherheit bei den Betroffenen. Der Rat der Leipziger Interessenvertretung: Nie die beigefügte Unterlassungserklärung ohne rechtlichen Beistand unterzeichnen. Es könnten „finanziell weitreichende Konsequenzen in der Zukunft“ drohen. Auch Anwalt Grote warnt vor der schnellen Erfüllung moderater Geldforderungen. Geringe Forderungen könnten Betroffene dazu verleiten, unüberlegt vorformulierte Erklärungen zu unterschreiben. Unser Rat: Fragen Sie bei Rechtsexperten und/oder dem Händlerbund nach, bevor sie Geld überweisen und Unterlassung erklären.

Fazit: Achten Sie auf die Details, damit Sie gar nicht erst in den Fokus von Abmahnern aller Couleur geraten.

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