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Countdown läuft: Vorbereitung auf den EU AI Act ab 2026

Unternehmen müssen KI-Kompetenzen stärken

Die Umsetzung des komplexen Gesetzes ist kein Pappenstil! Kompetenzsicherung in Sachen KI ist dabei nur ein auferlegter Aspekt, der jetzt greift! Es gibt keine standardisierten Lösungen. Sie müssen handeln.

Ab dem 2. August 2026 tritt die komplexe EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI) in Kraft. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, sich darauf vorzubereiten. Denn der Einsatz von KI bringt auch neue Pflichten mit sich.  

EU AI Act schrittweise umsetzen

Bei der schrittweise umzusetzenden EU-Verordnung geht es jetzt darum, KI-Kompetenzen aufzubauen. Seit 2. Februar greift bereits Artikel 4. Der regelt die Verpflichtung zur Sicherstellung der KI-Kompetenzen. Unternehmen sind danach rechtlich verpflichtet, passende KI-Kompetenzen aufzubauen. Diese Pflicht betrifft alle Mitarbeiter im Unternehmen, die Kontakt mit KI haben – nicht nur die KI-Spezialisten. 

Ein effizienter Aufbau hinreichender KI-Kompetenz bedeutet: Es muss auf die individuelle Erfahrung, Art und Umfang der KI-Nutzung eingegangen werden. Nicht jede KI-Anwendung fällt automatisch unter die neuen Regelungsklassen des EU AI Act. Aber dort, wo KI-Systeme zur Risikobewertung, Nachhaltigkeitsberichterstattung oder Lieferantenauswahl genutzt werden, gelten vor dem Hintergrund des EU AI Act strengere Anforderungen – verbunden mit Registrierungspflichten, Dokumentationsauflagen und Haftungsrisiken. Generell gilt: KI-Anwendungen dürfen nicht missbraucht werden.

Mitverantwortliche Instanz

Besondere Aufmerksamkeit gilt den sog. „High Risk AI Systems“. Diese betreffen den Einkauf etwa dann, wenn KI zur Bewertung von Menschenrechtsrisiken (LkSG), zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) oder bei Lieferantenaudits eingesetzt wird. In solchen Fällen muss die Einkaufsorganisation die Systemanbieter auf Einhaltung der EU-Vorgaben prüfen und sie selbst wird zur mitverantwortlichen Instanz. Die Pflichten reichen von der CE-Kennzeichnung der Systeme über nachvollziehbare Entscheidungsprozesse („Explainable AI“) bis hin zur Anpassung von Serviceverträgen und internen Abläufen. Zusammen mit Ihrem Einkauf müssen Sie also u.a. klären: 

  • Welche Systeme sind vom EU AI Act konkret betroffen? 
  • Was bedeutet es, wenn der Einkauf zum regulierten „Nutzer“ wird? 
  • Wie lässt sich Compliance auch zukünftig passgenau sicherstellen? 

Fazit: Unternehmen, die KI einsetzen, müssen Mitarbeiter schulen. Das gilt für Entwickler, Anbieter und Arbeitgeber (Nutzer), unabhängig von der Unternehmensgröße. Es obliegt dabei dem Arbeitgeber, ein passendes Konzept mit Leitfäden etc. zu entwickeln.

Hinweis: In der Online-Fassung dieses Beitrags finden Sie Links zu Seminaren und weitere Infos.

Seminar und weitere Infos:

Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME)
15. Juli 2025 (Online)
https://shop.bme.de/products/eu-ai-act-auswirkungen-fuer-den-einkauf

Fraunhofer BIG Data AI (Sankt Augustin)
Online-Schulungen
Fit für den EU AI Act – Weiterbildung nach §4 KI-VO

Haufe
AI Act: Arbeitgeberpflicht zur Sicherstellung der KI-Kompetenz | Personal | Haufe

Hintergrund (Bundesregierung)
EU verabschiedet erstes KI-Gesetz weltweit | Bundesregierung

IHK Rhein-Neckar
EU AI Act 2025: Vorschriften, Anforderungen und KI-Weiterbildung - IHK Rhein-Neckar

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