Unternehmen müssen nicht jede Gefahr im Blick haben
Unternehmen müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, aber nicht jede Kleinigkeit im Blick haben. Das entschied das Landgericht Frankenthal in einem Fall, bei dem eine Kundin auf einem Salatblatt ausrutschte und sich schwer verletzte.
Unternehmen haben eine Verkehrssicherungspflicht, müssen aber nicht jede Kleinigkeit im Blick haben. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden. In dem Streitfall war eine Supermarkt-Kundin