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Große Unternehmen nehmen Lieferanten schon viel eher in die Pflicht

Unternehmen müssen Whistleblower-System einführen

Person flüstert anderer Person etwas zu. © wei / stock.adobe.com
Die Zeit zur Einrichtung eines Hinweisgeberschutzsystems drängt. Große Unternehmen fordern den Nachweis eines solchen Systems inzwischen auch von ihren Lieferanten, die aber noch nicht dazu verpflichtet sind.

Große Unternehmen fordern von ihren Lieferanten inzwischen immer öfter ein Hinweisgeberschutzsystem. Sie wissen: Der Bundestag hat am 16.12.2022 das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Es wird voraussichtlich im Mai 2023 in Kraft treten. Alle Unternehmen und Organisationen mit mehr als 250 Mitarbeitern sind dann verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten, der die Vertraulichkeit von Hinweisen von Whistleblowern sicherstellt.

Das System im Unternehmen umsetzen

Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, sich vorzubereiten. Das Hinweisgeberschutzsystem ist ein digitales Maßnahmenbündel zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze oder interne Richtlinien sowie von Fehlverhalten (z.B. Diebstahl, Betrug, Korruption, Mobbing, Diskriminierung). Das System muss eine vertrauliche Kommunikation zum Schutz der Hinweisgeber, belasteten Personen und Mitarbeitern rund um Unternehmen/Organisation gewährleisten. Die Meldung erfolgt an den Arbeitgeber bzw. an die von diesem beauftragte Personen. 

Compliance- und CSR-Experte Michael Hager (Pforzheim) hat gegenüber FUCHSBRIEFE das Wesentliche für die Umsetzung im Unternehmen zusammengefasst.

  • Pflicht: Einrichtung interner Meldekanäle, darauf folgende Maßnahmen, Rückmeldung an Hinweisgeber
  • Empfangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen
  • Qualifizierte, inhaltliche Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten
  • Wahrung von Vertraulichkeit und Identität (Hinweisgeber, Betroffene)
  • Verarbeitung personenbezogener Daten (gemäß EU-DSGVO)
  • Dokumentation und Aufbewahrung aller Meldungen
  • Löschung: 24 Monate nach Verfahrensabschluss

Maßnahmen

Unternehmen, die das System einrichten, müssen diverse Maßnahmen ergreifen. Eine Übersicht: 
  • Definition: Compliance-Beauftragter bzw. Verantwortlicher und deren Schulung im Umgang mit Hinweisen (gesetzliche Vorgabe)
  • Technische Einführung, Definition: Meldekategorien und Eskalationsmaßnahmen im Schadensfall
  • Beauftragung einer externen neutralen Meldestelle
  • Sensibilisierung: Führungsebene und Mitarbeiter
  • Einbezug des Betriebsrats
  • Offene interne/externe Kommunikation (Nutzen, Abgrenzung zum Denunziantentum etc.)

Kein Ausruhen 

Ab 17.12.2023 sind auch diejenigen Unternehmen/Organisationen zur Systemeinrichtung verpflichtet, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Große Unternehmen fordern den Nachweis eines solchen Systems allerdings oft schon jetzt. Etliche Lieferanten, die (noch) nicht verpflichtet sind, werden also schon deutlich eher liefern müssen. 

Fazit: Viele Unternehmen werden 2023 ein Hinweisgeberschutzsystem einführen müssen. Machen Sie aus der Not eine Tugend und nutzen Sie ein solches System im Idealfall gleich für die Erfüllung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und als zentralen Baustein einer Beschwerdestelle mit.
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