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EU will Unternehmer stärker in die Pflicht nehmen

Unternehmer sollen Lieferketten noch enger kontrollieren

Europäische Union © Alterfalter / Fotolia
Unternehmen sind bereits dazu verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu kontrollieren. Die EU will diese Kontrollpflichten nun ausweiten. Dieser Vorstoß könnte für viele kleinere Unternehmen mit diversifizierten Lieferketten zu einem Problem werden und einen Rückzug aus bestimmten Märkten auslösen.

Die EU-Kommission plant, Mittelständler bei der Einhaltung von Menschenrechten, Sozial- und Umweltstandards noch strenger in die Pflicht zu nehmen. Geregelt werden soll das in der Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligance. 

Auch indirekte Zulieferer sollen kontrolliert werden

Das Problem für Mittelständler: Die EU will KMU dazu verpflichten, die Einhaltung der umfassenden Standards entlang der gesamten Lieferkette nachzuweisen. Dazu sollen Mittelständler auch eine durchgängige Kontrolle von Unternehmen gewährleisten, die keine direkten Lieferanten sind. Eine solche Ausweitung auf Zulieferer von Lieferanten würde viele kleine und mittlere Unternehmen mit stark diversifizierten Lieferketten jedoch überfordern. Das befürchtet Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft.

Die derzeit angedachte Ausgestaltung der Richtlinie wäre für viele Mittelständler in der Praxis kaum umsetzbar. Eine Kontrolle aller Geschäftspartner, nicht nur der direkten, dürfte viele Unternehmen überfordern. Die Reaktion könnte sein, dass die Unternehmen die Zahl ihrer Lieferanten substanziell reduzieren. Das erhöht allerdings die Lieferanten-Risiken für Unternehmen und läuft dem Ziel der Risikodiversifizierung zuwider. Es ist zudem zu befürchten, dass Handelsbeziehungen mit ganzen Ländern aus Gründen des Risikomanagements für Mittelständler nicht mehr aufrecht zu erhalten sind.

Fazit: Die Ausgestaltung der Richtlinie ist noch nicht fix. Möglich ist, dass die EU die Regelung nur auf Unternehmen mit einer bestimmten Mitarbeiterzahl bezieht (z.B. 1.000 Mitarbeiter wie im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz). Auch Positivlisten zu Ländern, in denen Standards eingehalten werden könnten helfen, wenn dann die neu geplanten Kontrollpflichten für diese Staaten entfallen.
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