Unvollständige DSGVO-Auskunft durch den Arbeitgeber ist teuer
Eine unvollständige Datenauskunft (nach Art. 15 DSGVO) kann den Arbeitgeber 5.000 Euro kosten. Ein Arbeitnehmer hatte seine Firma wegen unvollständiger und verspäteter Auskunft auf mehr als 140.000 Euro Schadensersatz verklagt.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf lehnt das zwar ab. Es sah aber einen Betrag von 5.000 Euro als angemessen an.
Auskunftspflicht besteht
Gemäß Art. 15 DSGVO sind Arbeitgeber verpflichtet, auf Antrag von aktuell oder ehemalig Beschäftigten innerhalb eines Monats (vollständige) Auskünfte über die im Arbeitsverhältnis verarbeiteten personenbezogenen Daten zu geben.
Der verklagte Arbeitgeber kam dieser Pflicht nur mit mehrmonatiger Verspätung und unvollständig nach. Das Gericht akzeptierte, dass dadurch dem Arbeitnehmer immaterieller Schaden entstanden ist und verfügte den Schadensersatz.
Fazit: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass eine zeitnahe, vollständige Datenauskunft zur Verarbeitung und Art der genutzten Informationen eines Arbeitnehmers erteilt wird.
Urteil: ArbG Düsseldorf vom 5.3.2020, Az.: 9 Ca 6557/18