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Auszahlung bei Krankheit während Arbeitszeitkonto-Freistellung?

Urteil: Freistellung genehmigt, Anspruch erfüllt

Ein Urteil des LAG Köln ist für Arbeitszeitkonten wichtig. Die Streitfrage war: Wer trägt das Risiko, wenn ein Mitarbeiter während einer Freistellung erkrankt?

Erkrankt ein Mitarbeiter während einer Freistellung (Arbeitszeitkonto), dann ist das nicht das Risiko des Arbeitgebers. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden.Das Gericht betonte, dass der Anspruch auf die freie Zeit aus dem Arbeitszeitkonto erfüllt wird, sobald der Arbeitgeber die Freistellung genehmigt. Eine Krankheit ändert daran nichts.

In dem Fall hatte ein Mitarbeiter auf dem Arbeitszeitkonto 31 Tage angespart. Diese Zeit nutzte er vor dem Ende seines Jobs. Kurz vor Beginn der Freistellung erkrankte der Mitarbeiter bis zu seinem Exit aus der Firma. Daraufhin verlangte er die Auszahlung der "verfallenen Freizeit". Der Arbeitgeber verweigerte die Zahlung von 9.000 Euro zurecht, so das LAG.

Fazit: Arbeitnehmer tragen das Risiko, gewonnene Freizeit auf dem Arbeitszeitkonto tatsächlich nutzen zu können. Eine Erkrankung während der Freistellung liegt ausschließlich im Risikobereich des Arbeitnehmers.

Urteil: LAG Köln vom 10.4.2025, Az.: 3 SLa 629/24

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