Verdacht der Arbeitsschutzbehörde reicht
Welche Auskünfte und Unterlagen muss der Betrieb der Arbeitsschutzbehörde auf Anforderung überlassen? Diese Frage hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt entschieden.
Für ein Auskunftsverlangen
Welche Auskünfte und Unterlagen muss der Betrieb der Arbeitsschutzbehörde auf Anforderung überlassen? Diese Frage hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt entschieden.
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Stand: 11.08.2017 19:01
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