Vergütung bei Rufbereitschaft
Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf: Alles das Gleiche? Nein, denn das eine gilt als Arbeitszeit und das andere nicht. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat den Unterschied bei den Arbeitsformaten und deren Bezahlung geklärt.
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass Zeiten der Rufbereitschaft nicht automatisch vergütungspflichtige Arbeitszeit sind.