Verpackungen melden, sonst drohen Strafen
Unternehmen, die ihre Waren in Verpackungen vertreiben, müssen bis spätestens 31. Dezember einen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abzuschließen und geplante Verpackungsmengen melden. Andernfalls drohen Vertriebsverbot, Bußgeld und ein Eintrag ins Gewerbezentralregister.
70% der Größeren fehlen noch
Alle Unternehmen, die Waren produzieren, verpacken oder verpacken lassen und erstmals in Verkehr bringen, müssen ihre Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID hinterlegen. Dazu zählen Produzenten, Handelsunternehmen, Onlinehändler und viele mehr. Ohne diesen Vertrag können auch die Systeme keine Verpackungsmengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) melden.
Die ZSVR hat einen genauen Überblick über alle fehlenden Meldungen zu den Verpackungsmengen. Dem Vernehmen nach fehlen derzeit noch für über 70% der größeren Hersteller die entsprechenden Bestätigungen Verstöße landen bei den Vollzugsbehörden.