Verpackungsverordnung: Countdown bis August
Ab dem 12. August 2026 treten mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) neue Regelungen in Kraft, die den Handel betreffen. Für Eigenmarken und importierte Fremdmarken ohne inländischen Zwischenhändler liegt die Systembeteiligungspflicht beim Handel. Unternehmen müssen rechtzeitig handeln, um erhebliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ab dem 12. August 2026 gelten mit der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) neue Vorgaben für die Systembeteiligung. Unternehmen müssen ihre Systembeteiligung rechtzeitig organisieren und ihre Mengen korrekt melden. Ein Übergangszeitraum ist nicht vorgesehen. Warten Sie nicht länger!