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Rückstände Beiträge haben böse Konsequenzen

Verrechnung ist sehr wohl möglich

Ein Mann sitzt im Wohnzimmer und niest. Copyright: Pexels
Es gibt heute so viele Privatversicherte wie nie zuvor – insgesamt rund 31 Millionen, zählt der Verband der Privaten Krankenversicherung. Besonders viele Führungskräfte und Selbstständige sind privat krankenversichert. Deshalb sollten Sie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kürzung des Krankentagegelds wegen Beitragsrückstande kennen.

Darf ein Versicherer zur Tilgung von Beitragsrückständen in der privaten Krankenversicherung (PKV). Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung heranziehen und diese einfach kürzen? Ja, das ist möglich, entschied der Vierte Senat des BGH. 

Ein privat Krankenversicherter hatte zweimal in zwei Jahren mehrere Monate keine Beiträge gezahlt. Die Versicherung teilt ihm mit, dass sie die offenen Beitragsforderungen für die Vollversicherung gegen einen Krankentagegeldanspruch aufrechnen werde, so dass kein Beitragsrückstand mehr bestünden. 

Gesetzgeber macht klare Vorgaben

Gegen dieses Vorgehen klagte der Versicherte bis zum BGH, allerdings ohne Erfolg. Eine Krankenversicherung darf den Anspruch auf Tagegeld seines Kunden kürzen, wenn dieser ihm noch Prämien aus seiner Versicherung schuldet. 

Es ist sehr wohl möglich, beide Forderungen gegen einander aufzurechnen. Das Gesetz fordere nicht, dass die Beitragsforderung, die aufgerechnet wird, nur den Vertrag betrifft, aus dem der Leistungsanspruch sich ergibt. 

Fazit: Der privaten Krankenkasse ist es möglich, Beitragsforderungen aus verschiedenen Versicherungsverträgen gegeneinander aufzurechnen.

Urteil: BGH vom 29.9.2021, Az.: IV ZR 99/20

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