Verschärfte Quarantäneregeln kosten Geld
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verhandelte einen Fall, bei dem der Arbeitgeber schärfere Quarantäneregeln als die Behörden aufstellte. Der Lebensmittelhersteller aus Berlin verhängte aus Angst vor Corona-Fällen im Betrieb ein rigides Hygienekonzept.
Der Arbeitgeber hatte gegen einen seiner Beschäftigten, der aus dem Corona-Risikogebiet Türkei zurückkehrte, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände verhängt. Das betriebliche Hygienekonzept sah dafür ausdrücklich keinen Entgeltanspruch vor. Dagegen klagte der Mitarbeiter. Er hatte entsprechend der SARS-CoV-2-Verordnung des Landes Berlin bei der Einreise einen aktuellen negativen PCR-Test und ein ärztliches Attest über Symptomfreiheit vorgelegt. Es bestand deshalb keine Quarantänepflicht.
Gehalt ist nachzuzahlen
Das Gericht gab dem Arbeitnehmer Recht und verdonnerte den Arbeitgeber zur Zahlung. Wenn der Betrieb staatliche Regeln eigenmächtig verschärft, dann muss er auch selbst die Konsequenzen tragen. In diesem Fall schuldet der Arbeitgeber dem Mitarbeiter seine Vergütung wegen Annahmeverzugs der angebotenen Arbeitsleistung, so das Bundesarbeitsgericht (BAG). Der Arbeitgeber muss jetzt das Gehalt nachzahlen – exakt 1.512,47 Euro.
Fazit: Arbeitgeber sollten sehr genau abwägen, ob sie mit ihren Quarantäneregeln über die behördlich vorgeschrieben Standards hinausgehen. Tun sie es, sind sie im Risiko.
Urteil: BAG vom 10.8.2022, Az.: 5 AZR 154/22