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Unternehmen in Unsicherheit

Verspätung beim Datenschutz

Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung verzögert sich weiter. So bleibt zwischen Neufassung und Inkrafttreten des Gesetzes wenig Zeit für Unternehmen.
Der nationale Zeitplan für die Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung ist kaum einzuhalten. Zwar wird die Verordnung im Mai oder Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 20 Tage später tritt sie in Kraft. Zwei Jahre später, also Mai / Juni 2018, wird die Neuregelung dann angewendet. Die Frage ist dennoch: Wie wird sie angewendet? Schuld ist der Bundestag. Er will die zahlreichen Öffnungsklauseln nutzen, um ein eigenes Gesetz einzubringen. Dabei ist eine Umsetzung in nationales Recht nicht nötig. Derzeit werden die Regelungen in den Ministerien geprüft und die Neuerungen zusammengetragen. Bis zur Sommerpause Mitte Juli soll sich das Parlament mit einer Gesetzesvorlage befassen. Doch nach unserer Kenntnis aus gut informierten Kreisen, die mit dem Thema befasst sind, ist dieser Fahrplan „sehr ambitioniert“ oder im Klartext: nicht einzuhalten. Die Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung in deutsches Recht droht sich bis 2018 zu verzögern. Dies befürchtet Thomas Jarzombek (CDU), Mitglied des Digitalausschusses des Bundestags. Denn ab Januar 2017 ist die Verabschiedung eines neuen Gesetzes wegen des Bundestagswahlkampfs kaum noch möglich. Dass es aber noch 2016 zu einer Einigung kommt, hält er für unwahrscheinlich. Voraussichtliche Folge: 2018 dürfte es zu einem gesetzgeberischen Schnellschuss kommen. Zwischen der Neufassung und dem Inkrafttreten des Gesetzes werden voraussichtlich nur wenige Wochen liegen. Für deutsche Unternehmen ergibt sich damit in einem weiteren Feld Rechtsunsicherheit. Der Unterschied zum Dauerbrenner Erbschaftsteuer: Es ist sicher, dass die EU-Verordnung kommt und auch wann sie kommt. Nur nicht, wie. Unternehmen können sich aber kaum zurücklehnen und abwarten. Bei Verstößen sieht die EU-Verordnung im Gegensatz zum bisherigen Recht empfindliche Strafen vor. Die Bußgelder können bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des globalen Vorjahresumsatzes betragen.

Fazit: Vorausschauende Unternehmer sollten sich auf eine Regelung á la Bundesdatenschutzgesetz plus EU-Datenschutz-Grundverordnung einstellen. Dort, wo die EU-Verordnung strenger ist, müssen Sie reagieren. Die Anpassungen an die EU-Verordnung sollten Sie in den nächsten zwei Jahren realisieren. Ein Aufschub kann teuer werden.

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