Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2043
Bei wem entsteht der Schadensersatzanspruch?

Von Versicherung beauftragter Handwerker löst Schadensfall aus

Symbolbild Handwerk. © LUCKAS / Fotolia
Das ist der Klassiker: In einem Einfamilienhaus gibt es einen Wasserschaden. Die Auswahl des Handwerksbetriebs übernimmt die Versicherung. Die Sanierungsarbeiten gehen schief, kann der Versicherte verlangen, dass die Versicherung den Schaden übernimmt?

Verursacht ein von der Versicherung ausgewählter Handwerksbetrieb bei einem Hauseigentümer durch seine Arbeiten weitere Schäden, entsteht dadurch kein Schadensersatzanspruch gegen die Assekuranz. Dies das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden. 

In einem Einfamilienhaus in Bayern kam es zu einem Leitungswasserschaden. Die Gebäude- bzw. Hausratsversicherung hatte den Schaden akzeptiert und ein Fachunternehmen ausgewählt, welches die Sanierungsarbeiten ausführen sollte. Der Hauseigentümer hat daraufhin das Angebot des Fachunternehmens angenommen. 

Handwerksbetrieb kein Erfüllungsgehilfe der Versicherung

Mit der Behauptung, das Unternehmen habe bei den Sanierungsarbeiten weitere Schäden in Höhe von 32.737,32 Euro verursacht, erhob der Hauseigentümer gegen den Versicherer Klage auf Zahlung von Schadensersatz. Die Klage wies das OLG zurück. Die Versicherung übernahm lediglich die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens. 

Auch wenn das Versicherungsunternehmen den Versicherten bei der Beauftragung der Reparatur unterstützt, will es damit die Reparatur nicht als eigene vertragliche Verpflichtung und auf eigenes Risiko durchführen lassen. Das Unternehmen will lediglich die Sanierung beschleunigen, um eine zeitnahe Entschädigung zu ermöglichen. Der Handwerker ist daher nicht als Erfüllungsgehilfe tätig. Das Fehlverhalten des Fachunternehmens sei deshalb dem Versicherer somit nicht zuzurechnen.

Fazit: Die Auswahl eines Handwerksbetriebs zur Sanierung eines Leitungswasserschadens begründet keine Schadensersatzhaftung des Versicherers.

Urteil: OLG Nürnberg-Fürth vom 21.3.2022, Az.: 8 U 3825/21

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • E-Health-Tutorials mit bekannten Top-Therapeuten

Digitale Beratung zu mentaler Gesundheit

Der Erhalt der mentalen Gesundheit ist wichtig - privat genauso wie im Unternehmen. Darum kümmern sich manche Unternehmer verstärkt auch um die Belange ihrer Mitarbeiter. FUCHSBRIEFE haben eine interessantes Angebot für anonyme E-Health-Tutorials entdeckt, die Unternehmer ihren Mitarbeitern anbieten können.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die LGT Bank AG in der Ausschreibung

LGT ist nachhaltig und stiftungsorientiert

Thumb Stiftungsvermögen 2024 © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit envato elements
Als familiengeführte Privatbank verwaltet die LGT seit einem Jahrhundert die Vermögen von Familien und Unternehmen. Für ihre Anlagelösungen setzt sie nach eigener Angabe auf traditionelle Werte, systematische Anlageprozesse, moderne Portfoliotheorien sowie fundierte Finanz- und Datenanalysen. „Als eine der letzten familiengeführten Privatbanken sind wir in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen“, so die Website. Vor allem lege man auf Nachhaltigkeit wert. Das passt gut für die Stiftung Fliege.
  • Fuchs plus
  • Luftangriff auf Israel

Iran hat drei Ziele mit Angriff auf Israel verfolgt

Der Iran hat mit seinem Luftangriff auf Israel drei Ziele verfolgt. Die Raketen- und Drohen-Attacke wirkt politisch, militärisch und wirtschaftlich. Diese Auswirkungen strahlen weit über Israel hinaus.
Zum Seitenanfang