Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1587
Erfolgreiche Klage gegen Einheitswertbesteuerung wird vom Verfassungsgericht ausgehebelt

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich – solange sie nicht gegen den Staat klagen

Ein Immobilieneigentümer setzte nach langem Zug durch die Instanzen vor dem Verfassungsgericht durch, dass die Einheitswerteberechnung seit 2002 verfassungswidrig ist. Dennoch muss er auf verfassungswidriger Basis zehn Jahre weiter Steuern zahlen. Und trägt die Kosten für das Revisionsverfahren.

Der BFH hat ein kurioses Urteil gefällt. Danach muss ein Kläger, der gegen die unterschiedliche Immobilien-Besteuerung West/Ost nach den alten Einheitswerten geklagt und vor dem Verfassungsgericht Recht bekommen hat, dennoch Steuern auf der verfassungswidrigen Grundlage zahlen. Und zwar für einen Zeitraum von längstens zehn Jahren. So weit, so schlecht. Doch obendrein hat ihm der Bundesfinanzhof die Kosten für das Revisionsverfahren aufgebrummt (BFH Urteil vom 16.5.2018, AZ. II R16/13).

Ein Immobilieneigentümer hatte gegen seinen Steuerbescheid geklagt. Er hatte 2008 in Westberlin ein Mehrfamilienhaus gekauft, das bereits 1983 in Teil- und Wohnungseigentum aufgeteilt worden war. Das Finanzamt griff bei der Einheitswertberechnung einfach auf einen alten Bescheid zurück. Dieser hatte den Einheitswert Berlin-West zur Grundlage, der seit 1964 gilt, der deutlich niedrigere Einheitswert Ost dagegen gilt seit 1935. Der Kläger wollte wegen der großen Diskrepanz die ersatzlose Aufhebung des Einheitswerts für das ihm gehörende Teileigentum erreichen. Das Finanzamt lehnte das ab.

Der Kläger bekam auf dem Instanzenweg am Ende vor dem Verfassungsgericht Recht. Karlsruhe entschied am 10. April 2018, dass die alte Einheitsbewertung seit dem 1. Januar 2002 unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ist. Aber: Eine Neuregelung muss der Gesetzgeber erst bis zum 31.12.2019 treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die als unvereinbar mit Art. 3 festgestellten Regeln über die Einheitsbewertung weiter angewandt werden. Und: Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen die beanstandeten Regelungen für weitere 5 Jahre ab Verkündung, längstens also bis zum 31.12.2024, angewandt werden.

Dem Kläger wurde also vom Verfassungsgericht bestätigt, dass er mit den Bescheiden des Finanzamts in seinen Grundrechten verletzt wurde. Aber zahlen muss er auf dieser Basis dennoch. Und die Kosten des „erfolglosen" Revisionsverfahrens vor dem BFH muss er außerdem tragen.

Fazit: Zwar sind nach Art. 3 alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Aber der Staat ist gleicher. Er genießt nach der Interpretation durch die höchsten Gerichte Vorrang vor dem Individuum.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Geldpolitik bringt Euro-Kurs weiter unter Druck

Zinsschritt der Fed wird immer unwahrscheinlicher

Der Markt spiegelt derzeit nur eine Wahrscheinlichkeit von 20% für eine Zinssenkung im Juni wider. Die Frage in den kommenden Wochen wird sein, ob die Fed überhaupt zwei Zinssenkungen durchführen kann.
  • Fuchs plus
  • Trendwende in China wird greifbar

CNY macht Druck auf EUR

Die Wirtschaftsdaten in China sind durchwachsen. Aber die Währung hat eine klare Richtung eingeschlagen. Der Yuan macht zunehmend Druck auf den Euro. Aktuelle Daten aus dem Reich der Mitte machen eine größere Bewegung des CNY wahrscheinlich.
  • Fuchs plus
  • Taiwans Wirtschaft läuft rund

Wachstum und Inflation ziehen an

Der weltweite Technologiewettlauf ist voll entbrannt. Vor allem mit ihrer Halbleiterkompetenz haben sich Unternehmen wie TSMC ihren Ruf aufgebaut und hohe Wettbewerbshürden etabliert. Das Exportpowerhouse Taiwan bietet für Investoren im Tech-Sektor spannende Möglichkeiten an deren Erfolg und der starken Devise zu partizipieren.
Zum Seitenanfang