Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1903
Unternehmen müssen Mitarbeiter-Daten strukturiert aufbereiten

Vorbereitungen für Entgelttransparenz schaffen

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz kommt zügig auf Unternehmen zu. Ab 2027 müssen die Firmen in der Lage sein, klare Berichte zu den Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern im Betrieb zu erstellen. Dafür benötigen sie umfangreiche Daten. FUCHSBRIEFE haben mit Unternehmensberatungen und Anwälten gesprochen und erklären, wie sich Unternehmen vorbereiten sollten.

Unternehmen sollten bereits jetzt damit beginnen, sich auf die neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz vorzubereiten. Das hören wir aus Gesprächen mit Unternehmensberatungen heraus. Die weisen darauf hin, dass Unternehmen zahlreiche Vorbereitungen treffen müssen, um der Richtlinie gerecht zu werden. 

Hintergrund: Die Richtlinie soll helfen, das Entgeltgefälle zwischen Männern und Frauen zur reduzieren. Die EU strebt an, dass der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern bei gleicher Arbeit und Qualifikation nicht mehr als 5% betragen darf. In einigen EU-Mitgliedsstaaten (z. B. Spanien) gibt es bereits strenge Vorschriften, um Ungleichheiten zu beseitigen, die allein auf dem Geschlecht beruhen. Um die geschlechterneutrale Vergütung EU-weit zu etablieren, soll die Richtlinie ab Juni 2026 umgesetzt werden.

Analysen und Maßnahmen mit genügend Vorlauf angehen 

Unternehmen müssen dafür Vorarbeiten leisten. Ein zentraler und für Unternehmen problematischer Punkt: Die Beweislast wird vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber verlagert. Darum müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiterdaten aufbereiten und strukturieren. 

Das Personal muss in vergleichbare Gruppen geclustert werden. Dazu eignet sich eine technische Lösung, meint Rechtsanwalt Philipp Bekemeier. Die Kriterien, die das Gehalt der Arbeitnehmer erklären, müssen objektiv und geschlechtsneutral sein (z. B. Ausbildung, Berufserfahrung). Ein Kriterium „Verhandlungsgeschick“ dürfte als nicht objektiv eingestuft werden.

Große Unternehmen haben schon begonnen

Etliche große Unternehmen haben schon mit der Datenaufbereitung begonnen. Das berichtet uns EY und Lars Hinrichs, Rechtsanwalt bei Deloitte Legal, bestätigt das gegenüber FUCHSBRIEFE. Etwa 50% der deutschen Unternehmen hat demnach bereits bei der Datenzentralisierung begonnen. 25% der Unternehmen haben den Prozess angestoßen. 

Jedes vierte Unternehmen steht aber noch ganz am Anfang des Prozesses. Das betrifft vor allem viele KMU, so Hinrichs. Die Richtlinie wird aber für alle Unternehmen in allen Branchen und Größenklassen gelten. Hinzu kommt, dass alle Einkommensbestandteile (Grundgehalt, Boni, Zusatzleistungen) einbezogen werden. Arbeitnehmer können künftig bei Verdacht auf eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts Informationen vom Arbeitgeber anfragen. Darüber hinaus werden Unternehmen ihren Mitarbeitern ab 2027 einen jährlichen Bericht zum Gender-Pay-Gap vorlegen müssen. Personalabteilungen sollten sich darauf einstellen, dass sich Bewerbungsverfahren ändern werden. Künftig dürften Arbeitgeber bereits bei Stellenanzeigen angeben, wie die Position vergütet wird (Gehaltsspanne), so die Erwartung von EY.

Fazit: Die EU-Entgeldtransparenzrichtlinie fokussiert auf den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" und blendet Leistungskriterien aus. Arbeitgeber werden einen hohen bürokratischen Aufwand damit haben und dürften zumindest am Anfang viele Nachfragen von Mitarbeitern bekommen.

Hinweis: Der Schlüssel für Unternehmer liegt darin, kluge Vergleichsgruppen zu schaffen, die auch feine Differenzierungen je nach Arbeitsfeld und Leistungsumfang möglich machen.

Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Rechtswidrige Versetzung: LAG bestätigt Unzulässigkeit bei geringwertigen Aufgaben

Direktionsrecht: Unwirksame Versetzung eines Abteilungsleiters

Muss die Versetzung eines Abteilungsleiters gleichwertig sein, oder darf der Arbeitgeber ihm auch eine andere Stelle zuweisen? Über die Reichweite des Direktionsrechts musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen entscheiden. Das Gericht mahnte die Arbeitgeber bei der Ausübung ihres Direktionsrechts (§ 106 S.1 Gewerbeordnung) bei der Versetzung eines Abteilungsleiters sehr vorsichtig zu sein.
  • Fuchs plus
  • Positive Signale und institutionelle Zuflüsse stärken Marktoptimismus

Bitcoin: Antizyklisches Kaufsignal

© psdesign1 / stock.adobe.com
Der Waffenstillstand im Iran treibt Bitcoin (BTC) über 70.000 Dollar: Die Signale mehren sich, dass es von hier aus weiter aufwärts gehen könnte. Warum antizyklische Anleger jetzt genauer hinschauen sollten.
  • Fuchs plus
  • Zukunftssicherer Austausch: EuroCat und die Weiterentwicklung von BMEcat

EuroCat und BMEcat: Kompatible Formate für die E-Procurement-Zukunft

EuroCat ist die neue europäische Norm für digitalen Produktkatalog-Austausch. Sie vereint bewährte BMEcat-Strukturen mit zukunftssicheren Prozessen. FUCHSBRIEFE zeigen, wie der Standard europaweit kompatibel bleibt und die E-Procurement-Kette revolutioniert. Internationale Experten haben an dieser Innovation mitgewirkt.
Zum Seitenanfang