Vorsicht bei der Betriebsabspaltung
Passen Sie bei der Abspaltung eines Teilgeschäfts auf eine neue GmbH gut auf! Denn dabei können leicht die stillen Reserven aufgedeckt werden – was gemeinhin teuer ist. Steuerlich ist diese Abspaltung nur dann zum Buchwert, also ohne Aufdeckung der stillen Reserven möglich, wenn auch bei der übertragenden GmbH ein Teilbetrieb verbleibt.
Maßgeblich ist das Umwandlungsteuergesetz. Dessen Gesetzeswortlaut ist hier eindeutig. Er lässt keine Ausnahme zu. Spaltet eine GmbH ihren gesamten operativen Geschäftsbetrieb ab und behält nur Bankguthaben sowie Verbindlichkeiten aus Versorgungszusagen an die Geschäftsführer ohne stillen Reserven zurück, müssen diese aufgedeckt werden.
Fazit:
Belassen Sie bei der „gebenden" GmbH im Zweifel einen operativen Teilbetrieb, um die stillen Reserven nicht aufdecken zu müssen.
§§ Urteil:
BFH, Az. I B 11/18