Vorsicht bei sich überlappenden Ruhezeiten
Tägliche und wöchentliche Ruhezeiten können nicht überschneidend genommen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Sie wissen: Die europäische Arbeitszeitrichtlinie gewährt Beschäftigten zwei Ruhezeiten: eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. Üblicherweise ist diese mit der Sonntagsruhe abgegolten bzw. durch die Ersatzruhetage für Sonntagsarbeit. Daneben gibt es eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden.
Kritisch wird es, wenn beide Ruhezeiten