Vorsicht bei Werbung mit Firmentradition
Firmen werben gerne mit ihrer langjährigen Geschäftstradition und der damit verbundenen Erfahrung. Aber was passiert, wenn sich die Angaben als falsch oder nur eingeschränkt als richtig erweisen? Ob es sich um eine irreführende Werbung handelt, musste das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe entscheiden.
Unternehmen, die mit ihrem langjährigen Unternehmensalter werben, müssen Irreführung vermeiden. Ein Unternehmen darf jedenfalls nicht mit einer 15-jährigen Tradition werben, wenn