Vorsicht vor Pauschalformulierungen
Firmen schützen ihre Investitionen in die Fortbildung durch Bleibepflichten der Mitarbeiter nach dem Lehrgang durch Vertragsklauseln. Deren Rechtmäßigkeit ist höchstrichterlich anerkannt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hatte allerdings eine zu pauschale Bindungsklausel zu prüfen und sie verworfen. Das Urteil macht eine Überprüfung der von den Betrieben genutzten Verträge notwendig, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Das LAG Nürnberg hat in einer Entscheidung klargestellt, dass eine Rückzahlungsklausel in einem Fortbildungsvertrag unwirksam ist, wenn der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis aus unverschuldeten Gründen kündigt.