Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2132
Wahlunterlagen sind zu übersetzen

Wahlanfechtung wegen fehlender Übersetzung

Betriebsratswahlen haben für das alltägliche Zusammenleben im Betrieb große Bedeutung. Das ist nicht zuletzt an der hohen Wahlbeteiligung der Belegschaft ablesbar, üblich sind mehr als 70 %. Der Wert liegt damit deutlich über den anderen politischen Wahlen. Es verwundert deshalb nicht, dass Arbeitsgerichte hohe Maßstäbe an die Durchführung der Wahlen anlegen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf monierte jetzt die fehlende Übersetzung von Wahlunterlagen.

Die Wahl zum Betriebsrat muss für nicht-deutschsprachige Mitarbeiter zugänglich sein, um gültig zu sein. Dazu muss der Wahlvorstand sorgen, dass diese Mitarbeiter die Dokumente in ihrer Muttersprache erhalten. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden. 

In § 2 Abs. 5 der Wahlordnung (WO) zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes sei eindeutig bestimmt, welche Wahlunterlagen zu übersetzen sind: Wahlverfahren, Aufstellung der Wähler- und Vorschlagslisten, Wahlvorgang und über die Stimmabgabe. 

Die Kosten für die Betriebswahl trägt der Arbeitgeber

Der Wahlvorstand könne sich nicht einfach darauf verlassen, dass die bei der Arbeit erworbene Sprachkompetenz ausreichend ist. Wie die Information konkret erfolgt, sei Sache des Wahlvorstands. "Die Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber" – so steht es in § 20 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). 

Im konkreten Fall hatten 15 % der Belegschaft der wahlberechtigten Arbeitnehmer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Anlage zur Wahlausschreibung enthielt in 14 verschiedenen Sprachen den Hinweis: „Wenn sich Fragen zu diesem Vorgang ergeben, wenden Sie sich umgehend an die unten aufgeführten Ansprechpartner“. Darüber hinaus gab es keine weitere fremdsprachliche Information zur Wahl. Das reicht nicht aus, um die teilweise komplizierten Wahlvorschriften und den Inhalt des Wahlausschreibens zu verstehen, meinen die Richter.

Fazit: Sorgt der Wahlvorstand vor einer Betriebsratswahl nicht dafür, dass wesentliche Vorschriften für ausländische Arbeitnehmer übersetzt sind, ist das Votum ungültig.

Urteil: LAG Düsseldorf vom 9.2.2024, Az.: 10 TaBV 51/23

Neueste Artikel
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 11: Rendite, Risiko und Handel

Wer handelt, wer liefert – und wie das Benchmarkdepot die Messlatte setzt

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In Kalenderwoche 11 zeigt das Performance‑Projekt 9 (Stiftungsportfolio) deutliche Unterschiede zwischen aktiven und passiven Vermögensverwaltern. Einige Häuser nutzen gezielte Umschichtungen, während andere ihre Positionen halten. Wer zu den Gewinnern zählt, welche Titel gehandelt werden und wie sich die Depots entwickeln – der Wochenüberblick für Anleger.
  • Wochenbericht zu Projekt VIII in KW 11: Performance, Gewinner und Verlierer

Vermögensverwalter kämpfen um jeden Punkt

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In Kalenderwoche 11 zeigt sich das Benchmarkdepot von Projekt 8 (Vermögensverwaltende Fonds) als klarer Sieger: Es erzielt den höchsten Vermögenszuwachs und reduziert zugleich das Risiko. Kein anderes Depot erreicht diese Rendite. Weil in dieser Woche keine Transaktionen stattfanden, spiegeln alle Ergebnisse ausschließlich die Marktbewegungen wider – ein präziser Blick auf die strukturelle Stärke der Portfolios.
  • Wochenbericht zu Projekt VII: Gewinner, Verlierer und Handelsstrategien

Die Frontrunner in KW 11 heißen: FV Frankfurter Vermögen AG, Volksbank Vorarlberg e. Gen. und Berliner Sparkasse

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In Kalenderwoche 11 zeigt Projekt 7 (Private Banking Depot), wie unterschiedlich Vermögensverwalter agieren. Wer übertrifft die Benchmark, wer fällt zurück – und welche Rolle spielen Handelsaktivitäten? Die Woche liefert klare Antworten und schärft den Blick für die Stärke einzelner Portfolios.
Zum Seitenanfang