Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
3344
Neutralitätspflicht verletzt – demokratische Legitimation fehlt

Wahlvorstand muss absolut neutral handeln

Wahlen sind ein hohes demokratisches Gut. Sie haben deshalb Grundsätze, wie die der Freiheit und Gleichheit, nach denen sie durchzuführen sind. Deshalb dürfen Wahlvorstände in ihrer Arbeit nicht parteiergreifend auf die Willensbildung der Wahlberechtigten einwirken. Aber gelten diese strengen Prinzipien auch bei einer Betriebsratswahl?

Wenn der Betriebsrat  bei einer Wahl politisch agitiert, ist die Wahl nichtig. Auch er muss Vorschriften wie das Neutralitätsgebot beachten. Wegen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg eine Betriebsratswahl deshalb für unwirksam erklärt. 

Werbematerial beigelegt

Der Wahlvorstand hatte die Briefwahlunterlagen an mehr als 90% der Wahlberechtigten verschickt. Beigelegt war Werbematerial für eine der Kandidatenlisten. Das LAG sah darin einen eklatanten Verstoß gegen die Pflicht zur Neutralität. Das Gericht wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass durch den Versand von Wahlunterlagen plus einer Kandidatenliste diese "einen pseudooffiziellen Anstrich" erhalten habe. 

Wahlrechtsverstoß festgestellt

Dies sei "eine gleichheitswidrige Bevorzugung" dieser Liste und damit "eine unzulässige Vorteilsgewährung". Insgesamt erkannte das LAG auf einen Wahlrechtsverstoß, der geeignet war, das Wahlergebnis zu beeinflussen.

Fazit: Die Verbreitung von Werbematerial durch den Wahlvorstand ist ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl führt.

Urteil: LAG Baden-Württemberg vom 27.11.2019, Az.: 4 TaBV 2/19

Neueste Artikel
  • Wochenbericht zu Projekt V in KW 19: Rendite, Risiko und Marktdynamik

Flossbach von Storch, DJE Kapital und Pictet ziehen am Benchmarkdepot vorbei

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Projekt 5 (vermögensverwaltende Fonds) erlebt eine Woche ohne jede Handelsaktivität – und gerade deshalb wird der Leistungsvergleich gnadenlos klar. Marktbewegungen legen offen, welche Depotstrukturen tragen und welche schwanken. Flossbach von Storch, DJE Kapital und Pictet nutzen ihre Marktnähe und ziehen am Benchmarkdepot vorbei. Das Benchmark selbst wächst ruhig und risikofrei. Der Vergleich zeigt, wer kurzfristig gewinnt – und wer langfristig überzeugt. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • US-Unternehmen stückeln Großemissionen: Chancen und Risiken für Anleihekäufer

Amazon, Honeywell und Co.: Wie Tranchen die Finanzierung und Renditen verändern

US-Konzerne zerlegen rekordgroße Anleihepakete in immer mehr Tranchen. Das erhöht die Auswahl für Privatanleger, verändert aber die Handelbarkeit einzelner Stücke. CFOs gewinnen Spielraum bei Laufzeiten und Zinsaufschlägen. Worauf Anleger bei Zinsrisiko und Spreads achten müssen, erläutern FUCHS-DEVISEN.
  • Fuchs plus
  • Inflations-Schock auf den Philippinen

Überraschender Strategiewechsel

© Joseph Oropel / stock.adobe.com
Die Abwertung des philippinischen Pesos sorgt für einen Strategiewechsel der Notenbank, die Zinsen steigen. Das Land erlebt infolge des Iran-Krieges einen Inflations-Schock.
Zum Seitenanfang