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Drohende Insolvenzwelle ab dem Herbst

Was Unternehmen beachten müssen

Das Insolvenzgeschehen ist noch bis zum 30. September von der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung entkoppelt. Die Aussetzung der Anzeigenpflicht ist aber eine Sonderregel und gilt nicht in jedem Fall. Und ab September müssen Unternehmen klare Sicht haben. Sonst macht sich die Geschäftsführung eventuell strafbar.

Ab dem dritten Quartal wird es einen neuen Blick auf das Insolvenz-Geschehen in Deutschland geben. Dann dürfte die Zahl der Firmenpleiten signifikant steigen. Das ifo-Institut hat bei den Betrieben in diesem Sommer deshalb explizit nachgefragt: Ein gutes Fünftel der Unternehmen sieht sein Überleben durch die Corona-Krise gefährdet. Bestätigt wird diese Prognose sowohl von der Wirtschaftsauskunft Creditreform als auch vom Kreditversicherer Euler Hermes. Insgesamt könnte die Zahl der Pleiten im Zuge der Covid-19-Pandemie bis 2021 um insgesamt zwölf Prozent (im Vergleich zu 2019) auf dann etwa 21.000 Fälle ansteigen (FB vom XX.XX.).

Die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat den Betrieben etwas Luft verschafft. Wichtig dabei: Das Gesetz gilt aber nicht für Altfälle. Das hat jetzt das Finanzgericht (FG) Hessen noch einmal betont. Die Pflicht einen Insolvenzantrag zu stellen, ist nicht ausgesetzt, wenn die Pleite bereits in 2019 eingetreten ist und nicht auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruhen. Bereits bestehende und fortwirkende Vollstreckungsmaßnahme fallen nicht unter die Gesetzesänderung. 

Insolvenz in den Blick nehmen

Wenn die Insolvenzanzeigepflicht ab September wieder gilt, muss die Geschäftsführung klare Sicht haben. Nur dann ist sie rechtlich auf der sicheren Seite. Unternehmern ist darum vor allem zu empfehlen, die Insolvenz-Kriterien genau im Blick zu behalten. Ein kurzer Überblick:

Wann muss eine Gesellschaft Insolvenz anmelden? Laut Gesetz hat der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen.

Zahlungsunfähigkeit ermitteln

Wann ist der Betrieb zahlungsunfähig? Wenn die Gesellschaft aus Mangel an finanziellen Mitteln nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Vermutet wird die Zahlungsunfähigkeit in jedem Fall, wenn die Zahlungen eingestellt sind, die GmbH kann nicht mehr zahlen, selbst wenn sie wollte.

Wie wird die Zahlungsunfähigkeit ermittelt? Die fälligen Verbindlichkeiten werden die liquiden Mitteln gegenübergestellt. Wenn die fälligen Verbindlichkeiten die noch verfügbaren Mittel um mehr als 10% übersteigen ist Zahlungsunfähigkeit anzunehmen.

Insolvenzverschleppung ist strafbar

Was bedeutet Insolvenzverschleppung? Der Geschäftsführer einer Gesellschaft darf die Eröffnungsantragsstellung über den Zeitpunkt der Insolvenzreife, also Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft, hinaus nicht verzögern. Passiert das liegt eine Insolvenzverschleppung vor, die zur Strafbarkeit und persönlichen Haftung des Geschäftsführers führt.

Fazit: Verschaffen Sie sich klare Sicht. Wenn es strk kriselt, ist eine tagesaktuelle Liquiditätsplanung und ein Überschuldungsstatus nach § 19 Insolvenzordnung zu erstellen und fortlaufend zu pflegen. Das ist eine gute Steuerungsmöglichkeit und Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite.

Urteil: FG Hessen vom 8.6.2020, Az.: 12 V 643/20

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