Webseiten-Erklärung überarbeiten
Webseitenbetreiber müssen die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite überarbeiten. Der Grund: Die neue Datenschutz-Verordnung tritt am 25. Mai in Kraft. Der Text muss klar und leichtverständlich darüber informieren, wer die Daten wo und zu welchem Zweck verarbeitet. Die Möglichkeit, den Datenschutzhinweis zu erreichen, sollte schon auf dem ersten Screen – der Webseite, die zuerst geladen wird – zu erkennen sein.
Hohe Bußgelder
Die Verordnung sieht Bußgelder von bis zu 50.000 EUR vor. Bedenken Sie: Die leicht einsehbaren Webseiten sind ein beliebtes Ziel für Abmahner. Unterschiedliche Funktionen einer Webseite – etwa Logfiles, eine Registrierungsmöglichkeit, Cookies, Analyse- und Trackingdienste – erfordern unterschiedliche Erklärungen. Daten aus Kontaktformularen müssen verschlüsselt übertragen werden.
Nutzer müssen der Nutzung von Social Media-Plug-Ins zustimmen. Wer nicht auf die Verlinkung mit Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram oder Xing verzichten will, kann den Shariff-Plug-In des Heise-Verlags nutzen.
Fazit: Nehmen sie die Anforderungen, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, ernst und ersparen sich Ärger und Kosten.
Hinweis: Im Internet finden Sie Datenschutz-Erklärungs-Generatoren, die auf ihre Webseite abgestimmt werden können, etwa hier https://tinyurl.com/y8rruoul. Das Shariff-Plug-in von Heise gibt es hier https://tinyurl.com/yav5amoy.