Webseiten müssen bald barrierefrei sein
Am 28. Juni endet die Übergangsfrist zur Barrierefreiheit von Webseiten. Danach müssen Webseiten von Unternehmen, Apps und digitale Produkte so gestaltet sein, dass sie von Behinderten problemlos genutzt werden können. Ausgenommen von der Regelung sind private Webseiten, reine B2B-Webseiten und Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern (Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro).
Hohe technische Anforderungen
Die Anforderungen sind umfangreich. Informationen auf Webseiten müssen dann auch für Menschen mit Behinderung problemlos zugänglich sein. Das bedeutet: Die Bedienelemente der Webseite (z. B. der Menu-Button) müssen z. B. mit der Tastatur bedienbar sein. Die Texte sollten in einfacher und klarer Sprache geschrieben sein; mit kurzen Absätzen und gut strukturiert sein. Bilder müssen mit ausreichend genauen schriftlichen Bildbeschreibungen versehen sein.
Von Audioinhalten muss ein schriftliches Transkript zur Verfügung stehen, von Videoinhalten ein beschreibendes Transkript. Eine Audiodeskription oder Untertitel können zusätzlich angeboten werden, aber nur das Transkript stellt sicher, dass Hörgeschädigte und Blinde den Inhalt erfahren können.
Viele Unternehmen noch nicht vorbereitet
Zahlreiche betroffene Unternehmen sind aber noch nicht gut darauf vorbereitet. Nur 21% der großen Online-Händler erfüllten Ende 2024 Bedingungen, so eine Untersuchung. Das kann zu einem Problem werden. Denn nach der Übergangsfrist können Behörden im Extremfall verlangen, dass nicht barrierefreie Webseiten zeitweise abgeschaltet werden.
Fazit: Prüfen Sie, ob Sie Ihre Webseite anpassen müssen. Generell kann es sich lohnen, die eigene Webseite barrierefrei zu machen. Das kann den Kundenkreis signifikant ergrößern. Allein in Deutschland leben 7,8 Mio. Menschen mit schwerer Behinderung.
Hinweis: Eine Checkliste, um zu klären, ob Ihre Webseite barrierefrei ist, finden Sie unter: https://tinyurl.com/35vuc8j5