Wegezeiten sind kein Thema für den Betriebsrat
An welchem Ort beginnt die Arbeitszeit – und darf der Betriebsrat darüber mitbestimmen? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln musste diese Frage entscheiden.
Fallen Wegezeiten - vom Parkplatz zum Arbeitsplatz - unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates? Diese Frage musste das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entscheiden. Hintergrund war ein Streit über die Festlegung, wo die Arbeitszeit beginnt.
Das LAG urteilte, dass der Betriebsrat hier kein Mitbestimmungsrecht hat. Es obliegt allein dem Arbeitgeber, festzulegen, wo die Arbeitszeit beginnt. Die Strecke zwischen Parkplatz und Arbeitsplatz ist ein "privater Arbeitsweg", so der Arbeitgeber. Dieser Bewertung schloss sich das LAG an.
Fazit: Der Betriebsrat kann nicht bei der Frage mitbestimmen, an welchem Ort die Arbeitszeit beginnt und endet.
Urteil: LAG Köln vom 1.7.2025, Az.: 9 TaBV 25/25