Wem gehören die Daten?
In Großbritannien läuft aktuell ein Gerichtsprozess, der das Verwertungsrecht von Insolvenzverwaltern verändern könnte. Im Rahmen der Abwicklung der in Insolvenz stehenden Gesellschaft Cambridge Analytica klagt der amerikanische Rechtswissenschaftler Professor David Carroll auf Herausgabe sämtlicher von Cambridge Analytica über ihn gesammelten Daten, die fast ausnahmslos von Facebook stammen. Daneben fordert Carroll eine einmalige Wiedergutmachung von 20.000 Pfund wegen unberechtigten Datenbesitzes. Unterstützt wird die Klage von einer britischen Behörde, dem Information Commissioner's Office.
Rechtliches Kernstück des Prozesses ist die Klärung der Frage, was bei Insolvenzen mit Daten zu geschehen hat. Diese unterlägen den Datenschutzregelungen und dürften damit vom Insolvenzverwalter nicht einfach zusammen mit anderen Vermögensteilen verwertet werden, so die Argumentation. Carroll und seine Anwälte vertreten die Auffassung, dass jede Art von Personendaten als eine Art Kredit der jeweiligen Person gegenüber dem entsprechenden Unternehmen zu werten sei. Daher seien die Daten im Insolvenzfall an den rechtmäßigen Inhaber, den Datengläubiger, zurückzugeben.
Fazit:
Folgt das Gericht der Auffassung des Klägers, können Insolvenzverwalter Daten künftig nicht mehr als Insolvenzmasse betrachten und verwerten.