Wer stellt das Muster?
Wer stellt das Muster bei Musterfeststellungklagen? Diese zentrale Frage ist auch nach der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes durch den Bundestag offen. Klar ist nur: Die Verbraucher werden bei Verfahren gegen Unternehmen ab Herbst gestärkt.
Das Recht zu solchen Klagen haben nur Verbände. Unternehmen selbst sind nicht klageberechtigt (was zunächst als eine Möglichkeit angedacht war). Da hinter den Musterklagen größere Verbände stehen, dürften die Verfahren für die Unternehmen kostspieliger werden.
Zeitablauf offen
Windhundverfahren oder qualitative Bewertung? Einige Vertreter in der Anhörung des zuständigen Bundestagsausschusses wollten, dass der Zeiteingang bei Gericht die Reihenfolge festlegt. Andere wie der Deutsche Anwaltsverein wollen keinen Wettlauf zum Gericht, sondern eine qualitative Auswertung und einen entsprechenden Gerichtsbeschluss.
Fazit:
Das neue Gesetz lässt noch offene Fragen. Sie zu beantworten, obliegt wieder einmal den Gerichten. Der Gesetzgeber gibt seine Kompetenz aus der Hand.