Werbeaktion Black Friday frei nutzbar
Der Streit um die Wortmarke "Black Friday" ist beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Wortmarke "Black Friday" für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie eine Vielzahl im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht werden muss. Online-Händler hatten dies beantragt, nachdem sie vom findigen Inhaber der Marke abgemahnt wurden. Der hatte sich die Floskel als Wortmarke schützen lassen. Der BGH urteilte, dass eine Bezeichnung, die eine Rabattaktion zu bestimmten Dienstleistungen schlagwortartig benenne, nicht als Marke schutzfähig ist.
Fazit: Die Bezeichnung ‚Black Friday’ ist aus dem Markenregister gestrichen und kann frei verwendet werden.
Urteil: BGH vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20