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Koalition plant neues Arbeitsrecht

Werkverträge bleiben

Kein Verbot, aber Einschränkungen: Was die Bundesregierung mit den Werkverträgen vorhat.
Das Bundesarbeitsministerium wird Werkverträge weder verbieten noch wesentlich erschweren. Das ist die gute Nachricht. Die weniger gute, aber ebenso wenig überraschende, lautet: Vermutlich ab 2016 wird es dennoch bei Werkverträgen einige Einschränkungen geben. In der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD vom November 2013 waren sie bereits angekündigt worden. Für Unternehmer ist wichtig, was die Koalitionäre abgeräumt haben. Wir haben für Sie dazu recherchiert.
  • Es wird kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Outsourcing geben.

  • Unternehmer müssen keine Kalkulationen vorlegen, um den Abschluss von Werkverträgen zu begründen.

  • Auch die Vorstellungen der IG Metall, dass Sie vor jedem Abschluss eines Werkvertrages Ihren Betriebsrat zu fragen haben, werden an der Union scheitern.

  • Verstärkt hinsehen werden die Kontroll- und Prüfinstanzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Sind die Verträge in Ordnung, beschreiben Sie präzise den Arbeitsumfang und Ihre Leistung, haben Sie hier nichts zu befürchten.

  • Die Überprüfungen der Sozialversicherung, ob durch Werkverträge Scheinselbständigkeit entsteht, werden intensiviert. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung wird häufiger als bisher kontrollieren, ob der Arbeitsschutz bei den Werkvertragsunternehmen eingehalten wird.

  • Der Betriebsrat erhält erweiterte Informationsrechte über geplante Ausgliederungen. Eine echte Verhinderungsmöglichkeit wird er aber, so heißt es in Berlin, nicht haben. Konkretes wird im Gesetzentwurf stehen, der Ende Oktober vorliegt.

Fazit: Der Neuordnung der Werkverträge können Sie gelassen entgegensehen. Sie wird kein bürokratisches Überwachungs- und Informationspflichtmonster.

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