Wichtige Urlaubs-Urteile
Unternehmen sollten zwei aktuelle Arbeitsrechts-Urteile zum Thema Urlaub kennen. Denn pünktlich zum Jahreswechsel rückt das Thema Urlaubsplanung in den Betrieben verstärkt in den Mittelpunkt. Schließlich müssen Resturlaube ermittelt, Rückstellungen gebildet und neue Urlaubspläne geschmiedet werden.
Krankheit verhindert Urlaub
Im ersten Streitfall hat das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt: Krankheit verhindert Urlaub. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter kündigt, bevor er den Urlaub nehmen konnte. In dem Fall hatten sich ein Betriebsleiter und der Arbeitgeber auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt. Der Urlaub sollte bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Eine Abgeltung war ausdrücklich ausgeschlossen. Aufgrund einer Erkrankung konnte der Mitarbeiter seinen Urlaub jedoch nicht wie vereinbart nehmen. Darum forderte eine Abgeltungszahlung, die ihm vom Gericht auch zugesprochen wurden. Begründung: Krankheit verhindert Urlaub. Hinzu kam: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei es zwar möglich, auf die Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs zu verzichten. Eine solche Vereinbarung vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses sei aber nichtig, so die Richter.
Urlaub und wiederholter Mutterschutz
In einem Streit vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) ging es um Urlaubsansprüche und Mutterschutz. Das BAG hat entschieden, dass nicht genommene Urlaubstage bei zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schwangerschaften erhalten bleibt. Das Risiko für einen solchen Fall liegt „uneingeschränkt beim Arbeitgeber“, so die Richter. Reihen sich aufgrund von Schwangerschaften mehrere gesetzliche Beschäftigungsverbote und Mutterschutz nahtlos aneinander, verfallen die Urlaubstage dafür nicht.
Fazit: Die Richter bestätigten in beiden Fällen, dass Urlaub ein schützenswertes Gut für Arbeitnehmer ist. Die Risiken liegen wesentlich bei den Arbeitgebern.
Urteil: BAG vom 20.08.2024, Az.: 9 AZR 226/23 und LAG Köln vom 11.04.2024, Az.: 7 Sa 516/23