Wie Staatsanwaltschaften und Gerichte das Fernmeldegeheimnis aushebeln
Vorsicht, auch die vermeintlich sichersten Chatgruppen bieten keinen Schutz vor staatlicher Schnüffelei. Denn die Fahnder umgehen längst nationalstaatliche Regeln und beziehen ihre Infos aus dem Ausland, wo lockerere Regeln gelten. Und das inzwischen mit höchstrichterlicher Genehmigung, worauf Rechtsanwalt Christian Stempfle von Peters, Schönberger & Partner hinweist.
Nicht jede private Unterhaltung, die es auch bleiben soll, ist gleich kriminell. Auch wenn in den Medien immer wieder dieser Eindruck erweckt wird. Weltweit nutzen beispielsweise 60.000 Menschen EncroChats. EncroChat war ein Unternehmen, das abhörsichere Kryptohandys einschließlich eines Messengerdienstes mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (EE2E) angeboten hat.
Daten-Zugriff über Frankreich
In Deutschland war das System „bombensicher“. Denn hier unterliegt die Überwachung der Telekommunikation hohen rechtlichen Anforderungen. Ohne qualifizierten Tatverdacht geht nichts.
Anders in Frankreich. Dort reicht ein Anfangsverdacht, dass EncroChat zur Planung und Verübung von Straftaten genutzt wurde. Dann darf die Staatsanwaltschaft großflächig auf die Kommunikation zugreifen. „Diese Beweismittel wurden schließlich auch der deutschen Staatsanwaltschaft zugespielt“, so Stempfle. „Sie erhielt damit Zugriff auf Kommunikation, den sie in Deutschland nie erhalten hätte.“ Der Bundesgerichtshof lehnte ein Beweisverwertungsverbot ausdrücklich ab. Und dies, obwohl in der deutschen Verfassung das Fernmeldegeheimnis besonders geschützt ist (Art. 10 GG).