Wirecard: Schadensersatzklage gegen Wirtschaftsprüfer
Erfolgsaussichten zuletzt gestiegen
Die Erfolgsaussichten für diese Klage sind zuletzt gestiegen. Das Oberlandesgericht München zweifelte zuletzt ein Urteil des Landgerichts München (Vorinstanz) an. Das LG München hatte mehrere Schadensersatzklagen gegen EY abgewiesen. Die Prüfung sei aber viel zu oberflächlich gewesen. Zudem hätte eine frühere Verweigerung von EY eine frühere Insolvenz von Wirecard zur Folge gehabt und damit den wirtschaftlichen Schaden begrenzt, so das OLG.
Das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahren steht nun unmittelbar bevor. Das Landgericht München hat erklärt, das Verfahren dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorzulegen (Beschluss vom 14.03.2022, Az. 3 OH 2767/22). Das Verfahren wird voraussichtlich Mitte 2022 beginnen. Ab dann haben geschädigte Anleger sechs Monate Zeit, um sich an der Sammelklage zu beteiligen. Wer sich daran beteiligen möchte, kann sich z.B. bei der Website Kanzlei TILP kostenlos in den Verteiler aufnehmen lassen und wird dann über weitere Schritte auf dem Laufenden gehalten.
EY ist wirtschaftlich aussichtsreichster Klagegegner
Die Sammelklage scheint übrigens unter den möglichen Schadensersatzklage-Optionen die wirtschaftlich sinnvollste zu sein. Die andere Möglichkeit wäre eine Klage gegen die Bundesfinanzaufsicht Bafin - hier werden die Chancen eher gering eingeschätzt. Entsprechende Klagen wurden bereits vom Landgericht Frankfurt abgewiesen (Az.: 2-04 O 65/21, 2-04 O 531/20, 2-04 O 561/20, 2-04 O 563/20). Höhere Erfolgsaussichten hingegen verspricht zwar eine Klage gegen den Wirecard-Vorstand. Allerdings ist die Aussicht auf einen nennenswerten Entschädigungsbetrag gering.
Fazit: Sammelklagen sind eine gute Möglichkeit für Anleger, um ihre Ansprüche geltend zu machen und im besten Fall einem Vergleich gegen EY beizutreten.
Hinweis: Wer keine Klage erhebt, dessen potenzielle Ansprüche drohen Ende 2023 zu verfallen.