Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1606
Wirtschaftsausschuss hat einen umfassenden Informationsanspruch

Wirtschaftsausschuss braucht Futter

Gibt es berechtigte Gründe, warum ein Wirtschaftsausschuss in einem Betrieb bestimmte Unterlagen nicht bekommen darf? Der Arbeitgeber machte gleich drei Gründe geltend, warum er die Herausgabe eines Planungsdokuments verweigert.

Der Wirtschaftsausschuss eines Betriebs ist zwar nur Hilfsorgan des Betriebsrates. Dennoch sollte der Arbeitgeber ihn in seiner Funktion besser nicht unterschätzen. Das Gremium ist, um seine Aufgaben erfüllen zu können, auf Informationen, beispielsweise zur Budgetplanung, angewiesen. Die verweigerte allerdings ein Arbeitgeber.

Obwohl die angerufene Einigungsstelle den Anspruch bestätigte, passierte nichts. Der Arbeitgeber führte drei Begründungen bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) an: Der Spruch der Einigungsstelle sei unwirksam, weil die Schriftform verletzt sei. Zum anderen gebe es keinen wirksamen Beschluss des Wirtschaftsausschusses zur Einschaltung der Einigungsstelle. Und schließlich habe der Wirtschaftsausschuss seine Bitte um Vorlage der Budgetvereinbarungen nicht nachvollziehbar begründet.

Keine Chance vor dem BAG

Alle drei Argumente wies das BAG in seiner Grundsatzentscheidung zurück. Der Spruch einer Einigungsstelle ist zwar nach dem Gesetz schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden zu unterschreiben. Diese Voraussetzungen seien aber nicht notwendig. Denn die Schriftform sei nur in Fällen der erzwingbaren Mitbestimmung vorgeschrieben. Das sei im konkreten Fall nicht gegeben.

Die Entscheidung, die Einigungsstelle anzurufen, sei Sache des Betriebsrats und nicht des Wirtschaftsausschusses. Dieser sei lediglich Hilfsorgan des Betriebsrates und diene ihm letztlich nur zur Erfüllung seiner Aufgaben. Der Wirtschaftsausschuss sei also gar nicht befugt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Informationsanspruch ist umfassend

Nach Auffassung des BAG setzt ein Anspruch auf Vorlage der Budgetvereinbarungen auch nicht voraus, dass der Betriebsrat darlegt, wofür er die begehrten Informationen benötigt. 

Dies ergebe sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, die dem Betriebsrat einen Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens einräumt.

Fazit: Der Betriebsrat hat einen Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens.

Urteil: BAG vom 17.12.2019; Az.: 1 ABR 25/18

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Deutsches Weininstitut kürt Weingastronomien

Deutsche Weine an besonderen Locations

Weinflaschen mit Korken. © MmeEmil / Getty Images / iStock
Gerade zum Jahresausklang beginnt die Suchen nach guten Locations für Weihnachtsfeiern oder Neujahrsfeste. Wer ganz besonders gute Weingastronomien sucht, kann sich jetzt an den vom Deutschen Weininstitut gekürten Siegern orientieren. FUCHSBRIEFE stellt die Gewinner vor.
  • Deutsche Privatbank auf Rang 1 im Markttest TOPS 2024

Weberbank auf Rang 1 im Private-Banking-Markttest TOPS 2024

Die besten Vermögensmanager im deutschsprachigen Raum 2024 stehen fest. © envato elements, Verlag Fuchsbriefe
Insgesamt 9 Anbieter mit sehr guter Gesamtleistung; Digitale Beratungsformen auf dem Vormarsch; Nachhaltigkeit in der Flaute
  • Fuchs plus
  • Die Ausgezeichneten in TOPS 2024

Neunmal Gold und sechsmal Silber

© Kristina Ratobilska / Getty Images / iStock
Wir wollen es nicht gleich eine Zeitenwende nennen. Aber im Private Banking im deutschsprachigen Raum zeichnet sich eine sichtliche Veränderung ab: keine Verschiebung, jedoch eine Angleichung der Kräfteverhältnisse auf Länderebene. Das spricht für gesunden Wettbewerb in einem beinahe identischen europäischen Rechtsrahmen. Und für mehr Auswahl auf Kundenseite.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Chinas Deflation und die Auswirkungen auf unsere Preise

Wie lange profitiert der Westen von importierter Deflation?

Aufgestapelte Container, linker Stapel mit chinesischer Flagge, rechter mit US-Flagge. © narvikk / Getty Images / iStock
Die Preisentwicklung in den USA und im Euroraum hängt maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung Chinas ab. Der Rückgang der Preissteigerungsraten in den vergangenen Monaten liegt zu einem Gutteil an „importierter Deflation“. Davon werden beide Währungsräume voraussichtlich auch 2024 profitieren. Doch auf mittlere Sicht ist Vorsicht geboten. Das Pendel dürfte zurückschlagen.
  • Fuchs plus
  • Der Anlagevorschlag in TOPS 2024

Lackmustest für die Beratung

Der Anlagevorschlag ist der Lackmustest jeder Beratung. Er zeigt, ob der Kunde richtig verstanden wurde, ob dessen zentrale Wünsche vom Berater korrekt erfasst worden sind und ob sie passgenau umgesetzt werden. Hier hat es in diesem Jahr oftmals gehapert.
  • Fuchs plus
  • Chancen in der unterbewerteten Krone

Norges Bank hat noch Handlungsbedarf

Banknoten, 200 Norwegische Kronen. © Norges Bank
Anleger, die nach einer aussichtsreichen Anlagewährung Ausschau halten, sehen sich die Norwegische Krone an. Denn die Inflationsrate, die Konjunkturdaten und sogar die Lachs-Preise liefern eine interessante Indikation, meint FUCHS-Devisen.
Zum Seitenanfang