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Berufsschulunterricht weit weg vom Ausbildungsbetrieb

Zahlt der Arbeitgeber das Wohnheim beim auswertigen Azubi-Blockunterricht?

Berufsschulunterricht weit weg vom Ausbildungsbetrieb. Copyright: Pexels
In diesen Tagen starten die neuen Azubis ins Berufsleben. Zur betrieblichen Ausbildung gehört obligatorisch der Berufsschulunterricht. Manchmal wird der aber ziemlich weit entfernt angeboten und ist deshalb nur im Block zu organisieren. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten. Wer muss die bezahlen?

Gerade in zahlenmäßig gering besetzten Berufen gibt es regelmäßig Blockunterricht . Die Azubis müssen den Unterricht in einer weit entfernten berufsbildenden Schulen besuchen. 

Im hessischen Bebra beispielsweise gibt es Landesfachklassen für ganz Hessen für die Schornsteinfeger, Verwaltungsfachangestellte bei der Bundespolizei, Baugeräteführer und Fachkräfte Straßen- und Verkehrstechnik. In den anderen Bundesländern gibt es vergleichbares. 

Wer übernimmt die Reisekosten?

Durch diese Form der Beschulung entstehen Reisekosten, die einer der Beteiligten übernehmen muss. Manchmal regelt das ein Tarifvertrag, der Ausbildungsvertrag oder eine Kostenübernahme durch das Bundesland. Gibt es das alles nicht, muss der Ausbildungsbetrieb die notwendigen Aufwendungen übernehmen. 

Etwas anders sieht es aus, wenn Auszubildende selbst entscheiden, dass sie eine andere, weiter entfernte Berufsschule besuchen möchten, obwohl es eine nahe gelegene Einrichtung gibt. In diesem Fall müsse der Arbeitgeber nicht für Unterbringung oder Fahrtkosten aufkommen. 

Fazit: Besteht keine anderweitige Übernahme, zahlt der Betrieb die Reisekosten für den Berufsschulunterricht an einem entfernteren Ort.

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