Zulassung für Online-Coachings wichtig
Ein Investment-Makler klagte erfolgreich gegen teure Online-Coachings, da der Anbieter keine gesetzliche Zulassung besaß. Das Oberlandesgericht entschied, dass die Verträge nichtig sind und der Makler sein Geld zurückerhalten muss. Das ist eine neue Auslegung des Fernunterrichtsschutzgesetzes, die alle Anbieter von Coachings kennen sollten.
Das Business-Coaching mit Unternehmen fällt in den Schutzbereich des FernUSG. Deshalb deshalb gelten auch die strengen Regeln des Gesetzes.