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EuGH zur Diskriminierung von Vätern

Zusatzurlaub nach der Geburt gibt es nur für Mütter

Es gibt in Europa Tarifverträge die vorsehen, dass Müttern nach der Entbindung zusätzlicher Urlaub zusteht. Was ist aber, wenn der Vater des Kindes ebenfalls diesen Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen will? Ein Betrieb in Frankreich jedenfalls verweigerte das. Es kam zur Klage, die bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging und jetzt entschieden wurde.

Ein Tarifvertrag kann sehr wohl nur jungen Müttern zusätzlichen Urlaub gewähren. Väter können dagegen beim Zusatzurlaub unberücksichtigt bleiben. Eine Diskriminierung der Männer liegt in diesem Fall nicht vor, urteilt der EuGH. 

Konkret sieht eine Regelung vor, dass Mütter nach Ablauf des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs einen dreimonatigen Urlaub bei halber Bezahlung oder einen eineinhalbmonatigen Urlaub bei voller Bezahlung sowie einen einjährigen unbezahlten Urlaub nehmen können. 

Richter auf dünnem Eis

Das Gericht betont, dass ein solcher Tarifvertrag zwar einen Vater, der sein Kind erzieht, ungleich behandle. Dies sei aber trotzdem mit der Gleichbehandlungsrichtlinie vereinbar. Voraussetzung sei allerdings, dass diese freie Zeit den Schutz der körperlichen Verfassung und der besonderen Beziehung der Mutter zu ihrem Kind nach der Entbindung gewährleisten solle. Gehe es nur um ihre Eigenschaft als Elternteil, sei die Regelung dagegen diskriminierend. 

Mit dem Hinweis auf die besondere Mutter-Kind-Beziehung bewegen sich die Luxemburger Richter allerdings auf dünnem Eis. Lieselotte Ahnert, Professorin für angewandte Entwicklungspsychologie an der Universität Wien, betont im Interview auf die Frage: Kann ein Vater eine ebenso gute Mutter sein wie die tatsächliche Mutter?: „Stillen kann er nicht, aber alles andere können Väter ähnlich gut.“

Fazit: Tarifverträge können einen Zusatzurlaub nach der Geburt ausschließlich für Mütter vorsehen, dies ist keine Diskriminierung gegenüber Männern.

Urteil: EuGH vom 18.11.2020, Az.: C-463/19

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